Allgemeine Geschäftsbedingungen – münstervitalis

     I.         Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Patienten („Patient“) und Frau Christine Lewe, Münsterstraße 27, 48167 Münster, Telefon: 02506/3033685, E-Mail: info@mamavitalis.de, Steuer- Nr: 336/5125/2702 („münstervitalis“) zustande kommenden Vertrages, soweit im Einzelfall nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung (Textform ausreichend) getroffen wird.

2.   Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Patient Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Der Patient ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit handelt. 

3.   Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, münstervitalis stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die mir gegenüber nach Vertragsschluss vom Patienten abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen oder ähnliche), sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

   II.         Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Vertragsdurchführung

1. Der Vertrag zwischen dem Patienten und münstervitalis beinhaltet die Durchführung physiotherapeutischer Behandlungen und ggf. ergänzende Dienstleistungen (z.B. medizinische Trainingstherapie, physiotherapeutische Beratung sowie Präventionsmaßnahmen). Ergänzende Dienstleistungen werden nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vor Erbringung der Dienstleisung zwischen münstervitalis und dem Patienten mündlich oder schriftlich vereinbart wurde.

2. Ein Behandlungserfolg kann nicht versprochen werden und ist auch nicht geschuldet.

3. münstervitalis erbringt die Dienstleistungen entweder auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung oder einer separaten Vereinbarung zwischen dem Patienten und münstervitalis.

4.    Der Vertragsschluss erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen dem Patienten und münstervitalis. Dabei ist es unerheblich, ob diese Terminvereinbarung telefonisch, schriftlich, auf elektronischem Weg oder persönlich stattfindet.

5. Die Leistungen werden durch qualifiziertes Fachpersonal von münstervitalis erbracht. Dabei behält münstervitalis sich vor, die Leistungen im Falle der Verhinderung oder der Krankheit des den Patienten behandelnden Therapeuten zu verschieben oder von einem anderen Therapeuten von münstervitalis durchführen zu lassen. 

6.  Der Patient hat Verzögerungen beim Beginn des jeweils vereinbarten Termins im zumutbaren Umfang hinzunehmen.

7.  In Fällen der vorstehenden Ziffern II. 5. und 6. stehen dem Patienten keinerlei Sekundäransprüche, z.B. Schadensersatz, zu.

  

 III.         Mitwirkungspflichten des Patienten

1.     Der Patient hat münstervitalis im Rahmen eines Anamnesegesprächs zu Beginn der ersten Behandlung sowie fortlaufend im Falle des Vorliegens von Veränderungen über bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.

2.     Der Patient hat – für den Fall, dass die Behandlung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung erfolgt – vor Beginn der ersten Behandlung die entsprechende Verordnung vorzulegen. Geschieht dies nicht, hat münstervitalis das Recht, die Behandlung zu verweigern.

3.     Vereinbaren münstervitalis und der Patient, dass die Leistung von münstervitalis an einem anderen Ort als der Praxis von münstervitalis erbracht werden soll, hat der Patient sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Leistung am vereinbarten Ort gegeben sind (z. B. ausreichender Platz und hygienische Bedingungen). Kommt der Patient dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist der jeweilige Therapeut von münstervitalis, der die Leistung erbringen soll, nach eigenem Ermessen berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

4.     Muss der Termin aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Patienten entsprechend vorstehender Ziffer III. 2. oder 3. ausfallen, gilt Ziffer V.4. entsprechend.

 IV.         Erfüllungsort

1.     Erfüllungsort für die Leistungen von münstervitalis ist grundsätzlich die Praxis an der Adresse Münsterstraße 27, 48167 Münster, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen dem Patienten und münstervitalis vereinbart wurde.

2.     Ist zwischen dem Patienten und münstervitalis ausdrücklich vereinbart, dass die Behandlung im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen soll, und werden die dem Patienten vor Beginn der Behandlung mitgeteilten Bedingungen zur Durchführung von Hausbesuchen eingehalten, gilt der zwischen münstervitalis und dem Patienten vereinbarte Ort als Erfüllungsort.

 

   V.         Termine und Terminstornierungen

1. Zwischen münstervitalis und dem Patienten vereinbarte Termine werden im Zeitpunkt der Terminvereinbarung verbindlich.

2.  Vereinbarte Termine können seitens des Patienten bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Termins abgesagt werden, ohne dass dieser Termin in Rechnung gestellt werden. Eine Absage kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei münstervitalis. Die Beweislast für die rechtzeitige Absage liegt beim Patienten.

3. Ist münstervitalis veranlasst, den vereinbarten Termin abzusagen, entstehen keinerlei Ansprüche wegen des Ausfalls des Termins seitens des Patienten gegen münstervitalis. münstervitalis wird sich bemühen, den Patienten schnellstmöglich nach Bekanntwerden des Ausfalls der Behandlung über den Ausfall zu informieren.

4.   Erfolgt die Absage seitens des Patienten gar nicht oder nicht innerhalb der Frist von Ziffer V.2, kann münstervitalis die Vergütung für die im Rahmen dieses Termins geplante Leistung verlangen. Dabei muss sich münstervitalis das anrechnen lassen, was aufgrund der Weitervergabe des Termins an münstervitalis seitens eines dritten Patienten gezahlt wird.

 VI.         Vergütung, Zahlungsmodalitäten

1.   Ist der Patient gesetzlich versichert und erfolgt die Behandlung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung, rechnet münstervitalis die Dienstleistung unmittelbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten nach den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil wird dem gesetzlich versicherten Patienten in Rechnung gestellt.

Ist der Patient privatversichert oder erfolgt die Behandlung auf Grundlage einer privaten Vereinbarung zwischen dem Patienten und münstervitalis, hat der Patient die Kosten der Behandlung gemäß der Preisliste von münstervitalis zu zahlen.

Die Vergütung der Dienstleistungen von münstervitalis erfolgt in Anlehnung an die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten).

2. Leistungen, die über die verordneten oder üblichen Behandlungsmaßnahmen hinausgehen (z. B. besondere Materialien oder längere Behandlungsdauer), können zusätzliche Kosten verursachen, die mit zwischen münstervitalis und dem Patienten vor Leistungserbringung mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Diese Kosten werden dem Patienten nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

3. Rechnungen von münstervitalis sind ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen, es sei denn zwischen dem Patienten und münstervitalis ist die Zahlungsfrist anderweitig schriftlich vereinbart.

4.   Der Patient ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen von münstervitalis aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

5. Der Patient darf sein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Dienstvertrag herrührt.

6.     Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

VII.         Haftung

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Patienten („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, unabhängig davon ob vertraglicher oder vorvertraglicher Art, und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2.     Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Patienten ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3.     Die sich aus Vorstehendem ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch Personen, deren Verschulden münstervitalis nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habe, z.B. Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von münstervitalis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von münstervitalis.

4. Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) gegenüber dem Patienten, insbesondere aufgrund des Unterlassens der Aufklärung über gesundheitliche Beschwerden, Erkrankungen und Risiken, die für die Behandlung oder das medizinische Training relevant sein könnten, bleibt unberührt.

5.  Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Erbringung der Dienstleistung, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

6.  Schadensersatzansprüche des Patienten wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

VIII.         Rücktrittsrecht von münstervitalis

1.  münstervitalis steht ein Rücktrittsrecht vom mit dem Patienten bestehenden Vertrag zu, wenn der Patient in besonderem Maße gegen Regelungen aus diesen AGB verstößt. Ein derartiger Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Patient wiederholt zu vereinbarten Terminen ohne Absage nicht erscheint, der Patient trotz Mahnung die Vergütung nicht zahlt oder sich unangemessen gegenüber den Mitarbeitenden oder anderen Patienten von münstervitalis verhält und dadurch der Praxisfrieden gestört wird.

2. Tritt münstervitalis vom Vertrag zurück, werden bis zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung erbrachte Leistungen unverzüglich abgerechnet sowie etwaig ausstehende Zahlungen für nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt. 

3.   Das Recht von münstervitalis wegen des Rücktritts Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

 

 IX.         Datenschutz

1. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Patienten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

2.  Eine Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie der Abrechnung der Dienstleistung zwischen dem Patienten und münstervitalis.

3.  Eine Weitergabe von Daten des Patienten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn der Patient hat dieser Weitergabe ausdrücklich zugestimmt, die Weitergabe ist gesetzlich zwingend oder ist für die Abrechnung mit Kostenträgern erforderlich.

 

   X.         Schweigepflicht

1. Alle Mitarbeitenden von münstervitalis sind der gesetzlichen Schweigepflicht unterworfen.

2.  Alle Informationen, die die Mitarbeitenden von münstervitalis vor, während oder nach einer Behandlung vom Patienten erhalten, werden streng vertraulich behandelt.

3.     Eine Entbindung von der Schweigepflicht hat mindestens in Textform zu erfolgen.

  

 XI.         Höhere Gewalt

Sollte münstervitali ganz oder teilweise aus schwerwiegenden Gründen, die unvorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle von münstervitalis liegen („Höhere Gewalt“), wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe oder Epidemien und Pandemien, daran gehindert werden, die Verpflichtungen nach dem Vertrag zu erfüllen, so wird münstervitalis von der Leistungspflicht befreit und trägt keine Verantwortung für die teilweise oder vollständige Nichterbringung der vertraglichen Verpflichtungen.

 

XII.         Schriftform; Anwendbares Recht

1.     Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail. Mündliche Zusagen seitens münstervitalis vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden zwischen münstervitalis und dem Patienten werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Patienten und münstervitalis gilt ausschließlich deutsches Sachrecht.

3.    Sofern rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, Münster.

 

XIII.         Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieser AGB aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Regelung nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein sollte, werden die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt die Regelung, die der Patient und münstervitalis bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten und den gesetzlichen Regelungen entspricht. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesen Bedingungen.

  

Münster, den 10 Juli 2025